28. September 2025 
 BÜRGERMEISTERWAHL LUCKENWALDE 

Pressemitteilung zur Kandidatur um das Amt des Bürgermeisters in unserer Kreisstadt Luckenwalde

 

Bewerber Nummer Sieben: Das politische Schwergewicht Andreas Teichert, (parteilos), tritt erneut nach 2017 als Bürgermeister-Kandidat in Luckenwalde an. Im Gegensatz zu den anderen Einzelkandidaten, steht Teichert bereits ganz sicher auf dem Stimmzettel zur Wahl am 28. September 2025.


Der 57-jährige Andreas Teichert, bewirbt sich erneut um das Bürgermeister-Amt. Dabei ist ihm bereits zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung ein besonderer Cup gelungen. Erstmals ist es einem rein parteilosen Bewerber gelungen, ohne Plakate und ohne Partei nicht nur einen Sitz im Stadtrat zu erringen, sondern zugleich auch Platz 3. von 28 Bewerberplätzen einzunehmen.


Deshalb braucht er auch keine Unterstützerunterschriften mehr sammeln. Das Brandenburgische Wahlrecht regelt diesen Sonderfall ganz besonders.
Neben der Bürgermeisterwahl steht Teichert noch ein weiteres schönes Ereignis ins Haus. Der Stief-Familienvater zweier Kinder, geht im Sommer nach sieben wilden Ehejahren, den Bund der Ehe ein sagt er, und zwinkert mit dem Auge, der siebente Kandidat zu sein, was mit Blick auf 7 Partnerschaftsjahren kein ganz so schlechtes Omen ist.


Politisch verortet sich Teichert als liberal und konservativ. Wichtig sei ihm die besondere Bürgernähe, die dieser auch heute noch lebt.  Auch politisch hat er seit 2019 in der Stadt viel bewegt, erreicht und zu Diskussionen angeregt. Als größten Kraftakt beschreibt Teichert sein Betreiben, die am Treuenbrietzener Tor, seit den 95er Jahren unbeachtliche illegale Mülldeponie aus der Stadt zu bekommen, mit Erfolg, denn heute befindet sie sich dort nicht mehr.

Hinweis:
Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)
zur Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gemäß § 70 Absatz 6 BbgKWahlG i. V. m. § 28a Absatz 7 BbgKWahlG

§ 28a Abs. 7 – Unterstützungsunterschriften

Unterstützungsunterschriften nach Absatz 1 oder 2 sind nicht erforderlich nach Nr. 3 bei Einzelbewerbernden, die am Tag der Bekanntmachung des Wahltages aufgrund eines Einzelwahlvorschlages Mitglied der zu wählenden Vertretung oder des Kreistages des jeweiligen Landkreises sind.


Luckenwalde, 10. April 2025